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   OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 5 ME 60/06   

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OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 5 ME 60/06 (https://dejure.org/2006,82376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2006 - 5 ME 60/06 (https://dejure.org/2006,82376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 5 ME 60/06 (https://dejure.org/2006,82376)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 25.04.1996 - BVerwG 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 [115], m. w. N.) und des Senats (Beschl. v. 05.05.2006 - 5 ME 60/06 -) ist anerkannt, dass eine Behörde ein Besetzungsverfahren aus jedem sachlichen Grund jederzeit beenden kann.

    Die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung stellt grundsätzlich einen sachlichen Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens dar, sofern die Ausführungen des Gerichts dem Dienstherrn berechtigten Anlass geben, seine Entscheidungsfindung zu überdenken (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 05.05.2006 - 5 ME 60/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Das Oberverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung zwar die Rechtsauffassung vertreten, dass ein Bewerber, der in einem Auswahlverfahren erfolgreich gewesen sei, eine verstärkte Rechtsposition erlange, die es dem Dienstherrn grundsätzlich verwehre, von seiner Ernennung abzusehen und die Stelle erneut auszuschreiben (siehe aber auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.05.2006 - 5 ME 60/06 -, Juris).
  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Ein sachlicher Grund ist in der Regel gegeben, wenn dem Dienstherrn aufgrund einer einstweiligen Anordnung die Besetzung der streitbefangenen Stelle untersagt wurde (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 74; B.v. 21.11.2011 - 3 ZB 08.2715 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, B.v. 5.5.2006 - 5 ME 60/06 - juris).
  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 2 B 60/14

    Besetzungsverfahren, beabsichtigter Abbruch, Rechtsschutzbedürfnis

    Dieser Auffassung folgt soweit ersichtlich eine Mehrzahl der Gerichte (vgl. neben den oben zitierten Entscheidungen etwa OVG Bremen, Beschl. v. 4. Mai 2011 - 2 B 71/11 - a. a. O. Rn. 32; OVG LSA, Beschl. v. 15. April 2014 - 1 M 33/14 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2006 - 5 ME 60/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 4. August 2011 - 2 B 34/11 a. a. O.; ebenso auch Schnellenbach, Beamtenrecht, 8. Aufl., S. 68 Rn. 357); soweit sich nach Verfahrensabbruch kein weiteres Auswahlverfahren anschließt, wird der Bewerber mangels eines besonderen Eilrechtsschutzinteresses in der Regel auf den Klageweg verwiesen.
  • VG Karlsruhe, 06.05.2008 - 3 K 1374/08

    Einstweilige Anordnung gegen einen Beschluss des Gemeinderats bezüglich der

    Vielmehr dürfte die Stadt Karlsruhe, gestützt auf ihr Organisationsrecht als Dienstherr, bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde an den für das Beigeordnetenamt gewählten Bewerber befugt sein, bislang getroffene Maßnahmen - Änderung der Hauptsatzung, Nachtragshaushalt, Stellenausschreibung - in rechtlich nicht zu beanstandender Weise wieder rückgängig zu machen und von einer Stellenbesetzung abzusehen, ohne damit die Rechtsstellung von Bewerbern zu berühren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 = DVBl 1996, 1146 = VBlBW 1997, 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 5. Mai 2006 - 5 ME 60/06 -, ; VGH Kassel, Beschl. v. 17. Juni 1992 - 1 TG 37/92 -, NVwZ-RR 1993, 94).
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